Förderung für Wärmemarkt

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm (MAP) erteilt. Damit können die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Bundesumweltminister Norbert Röttgen rechnet damit, dass das Fördervolumen von insgesamt 380 Millionen in diesem Jahr Investitionen von etwa 2,8 Milliarden Euro auslöst. Seit dem 12. Juli können beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Nicht mehr gefördert werden nach Angaben des Bundesumweltministerium Anlagen im Neubau, da hier seit 2009 eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Danach müssen Häuslebauer einen Teil ihres Energiebedarfes regenerativ abdecken.

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