Eckpunkte zur EEG-Novelle benannt

Während für die Windenergie im Meer Verbesserungen vorgesehen sind, bleibt an Land fast alles beim Alten. Foto: Torsten Thomas
Das Bundesumweltministerium hat erste Eckpunkte zu Novelle des Erneuerbare Energien-Gesetzes benannt, die aus dem turnusmäßigen Erfahrungsbericht resultieren. Neben möglichen Änderungen zu den einzelnen Erzeugungsarten ist für die bessere Integration in die Netze und Strommärkte eine gleitende Marktprämie für die Direktvermarktung von Energie vorgesehen.
Diese soll sicherstellen, dass teilnehmende Betreiber mindestens die garantierte Vergütung aus dem EEG erzielen und über eine Managementprämie einen zusätzlichen finanziellen Anreiz erhalten, von der EEG-Förderung in die Direktvermarktung zu wechseln. Für die Windenergie an Land wurde die Degression von ein auf zwei Prozent erhöht, der Bonus für den Abbau von Altanlagen wird nur noch für Maschinen gezahlt, die vor 2001 ans Netz gingen. Im Bereich Offshore wir die sogenannte Sprinterprämie von zwei Cent kW/h in die Anfangsvergütung integriert (derzeit 15 Cent kW/h) integriert. Die Degression, also das Sinken der Förderung, wird von 2015 auf 2018 verschoben. Außerdem können Betreiber die Anfangsvergütung von zwölf auf acht Jahre stauchen und erhalten dann insgesamt 19 Cent kW/h. Federn lassen muss die Biomasse. Für kleine Anlagen bis 150 kW wurde die Vergütung von derzeit 26 auf 20 bis 22 Cent je kW/h reduziert und die Degression angehoben. Zudem werden der Einsatz von Mais auf 60 Prozent reduziert und der Güllebonus für Altanlagen halbiert. Die Politik reagiere damit auf eine Überförderung und Wildwuchs. In der Photovoltaik bleibt es beim „atmenden Deckel“. Die Förderung wird alle sechs Monate angepasst und mit dem aktuellen Zubau abgeglichen. Ende Juni will die Bundesregierung ihr neues Energiekonzept sowie flankierende gesetzliche Maßnahmen vorstellen. Das neue EEG tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft.
