Neue Förderbekanntmachung konkretisiert Ziele des 7. Energieforschungsprogramms und Anforderungen an Forschungsprojekte

Die Bundesregierung hat am 18. Okt. 2018 die neue Förderbekanntmachung zum 7. Energieforschungsprogramm im Bundesanzeiger veröffentlicht. Über das Förderportal des Bundes „Easy-Online“ können ab sofort Forschungsinstitutionen und Unternehmen Anträge stellen. Die Bekanntmachung umfasst vier Schwerpunkte: Energienutzung, Energiebereitstellung, Systemintegration und systemübergreifende Fragestellungen der Energiewende.

Die aktuelle Förderbekanntmachung konkretisiert die strategischen Ziele des im September 2018 veröffentlichten 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“. Sie benennt detailliert die Anforderungen, die künftig an eine Projektförderung im Rahmen der angewandten nichtnuklearen Energieforschung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gestellt werden. Im Fokus stehen dabei Technologien, die deutliche Effizienzsteigerungen, eine bessere Integration erneuerbarer Energien, die Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie einen schnelleren Transfer von Forschungsergebnissen in den Markt versprechen. Primäres Ziel der Forschungsförderung ist, einen Teil der hohen wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Risiken bei der Entwicklung und Markteinführung innovativer Energietechnologien zu übernehmen, um ihre technische und ökonomische Entwicklung bis zur Marktreife zu unterstützen. Dies erfolgt durch einen technologieoffenen Förderansatz unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Prozesse.

Die Förderbekanntmachung adressiert Entwicklungen mit einem Technologiereifegrad (TRL = Technology Readiness Level) von TRL 3 bis 9. Sie soll Antragstellern eine Hilfe bieten, aussichtsreiche Forschungsthemen zu identifizieren. Die Bekanntmachung erstreckt sich über vier Schwerpunkte:

  • Energienutzung (Gebäude und Quartiere, Industrie und Gewerbe, Energiewende im Verkehr sowie Brennstoffzellen)
  • Energiebereitstellung (Windenergie, Photovoltaik, Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft und Meeresenergie sowie Thermische Kraftwerke–solar und konventionell)
  • Systemintegration (Stromnetze, Stromspeicher sowie Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien)
  • Systemübergreifende Forschungsthemen der Energiewende (Technologieorientierte Systemanalyse, Technologien für die CO2-Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung der Energiewende, Ressourceneffizienz sowie technologiebegleitende Forschungsarbeiten zu gesellschaftlichen Fragestellungen der Energiewende)

Für die Förderung von Forschungsprojekten ist bis 2022 ein Etat von rund 6 Mrd. Euro eingeplant. Dabei werden künftig auch neue Trends, wie etwa die Sektorkopplung und die Digitalisierung der Energiewirtschaft, aufgegriffen. Eine weitere Säule sind auch die sogenannten Reallabore. In diesen werden marktnahe Technologien, Konzepte und Geschäftsideen unter Praxisbedingungen erprobt. Weiterhin verstärkt die Bundesregierung ihre Bemühungen, Start-up-Unternehmen mit ihren frischen und innovativen Ideen in der Energieforschung flexibler und unbürokratischer Chancen zu eröffnen.

Hier finden Sie alle weiteren Informationen: www.energieforschung.de

 

Hier finden Sie den Bundesanzeiger vom 18.10.2018 mit der Förderbekanntmachung: www.bundesanzeiger.de

 

Textquelle: BINE Informationsdienst