Deutsche WindGuard bestens gerüstet für die Bestimmung der Standortgüte nach neuer TR10


Mit der Veröffentlichung der TR 10 legt die FGW die technischen Regeln für die im EEG 2017 geforderte Bestimmung der Standortgüte fünf, zehn und 15 Jahre nach der Inbetriebnahme vor. Diese wird für alle nach dem neuen, einstufigen Referenzertragsmodell vergüteten Parks aufgrund gesetzlicher Anforderungen notwendig werden.  In diese Berechnung fließen die tatsächlich eingespeisten Energiemengen ein, außerdem werden so genannte „fiktive Strommengen“ ermittelt. Diese dienen der Berücksichtigung von Ertragsausfällen durch technische Nichtverfügbarkeiten sowie Abschaltungen und Drosselungen, die Vermarktungsstrategien oder Stromlieferungen an Dritte geschuldet sind. 

Die Deutsche WindGuard war maßgeblich an der Entwicklung der neuen Richtlinie beteiligt und konnte dabei ihre umfassenden Erfahrungen aus Betriebsdatenbewertungen einfließen lassen. Im Rahmen der Berechnung entgangener Erträge aufgrund der Verzögerung der Offshore-Netzanbindung für ca. 2.800 MW Offshore-Windparks, hatte WindGuard die Unzulänglichkeit der dafür festgelegten Methodik erkannt und anhand verschiedener Gutachten und Messkampagnen nachgewiesen. Zur Vermeidung ähnlicher Fehler beim Design der neuen TR 10 Methodik wurden diese Erkenntnisse bewusst berücksichtigt. 


„Wir haben unser Knowhow in die Richtlinienarbeit eingebracht, um eine Berechnungsmethodik zu entwickeln, die nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern auch für jedes Projekt anwendbar und frei von systematischen Fehlern ist“, erklärt Martin Strack, Abteilungsleiter für Standort- und Ertragsbewertung bei Deutsche WindGuard Consulting und Leiter der Arbeitsgruppe „Berechnungsmethodik“ innerhalb des FGW Gremiums. „Die Angst von Betreibern, dass die gesetzlichen Anforderungen zukünftig zu aufwändigen Auswertungen führen, haben wir ernst genommen und die Möglichkeit einer stark vereinfachten Auswertung bei zeitlichen Verfügbarkeiten von über 97% vorgesehen. Außerdem wurde eine Berechnungsmethodik entwickelt, die unabhängig vom Gutachter vergleichbare und reproduzierbare Ergebnisse liefern soll.“ 


Axel Albers, Geschäftsführer der Deutschen WindGuard Consulting, ergänzt: „Wir haben die Methodik nicht nur mitentwickelt, sondern führen solche Auswertungen schon seit einigen Jahren bei der gutachterlichen Bewertung der Betriebsbereitschaft und der Berechnung von entgangenen Erträgen durch. Wir sind also bestens vorbereitet.“ 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.windguard.de