17. Oldenburger Patent- und Markenforum - noch Restplätze frei!

Es gibt Fälle, in denen die vermutete Patentverletzung nicht durch Testkäufe vollständig nachvollzogen und bewiesen werden kann. Daher gibt es die Möglichkeit, in einem selbständigen Beweisverfahren (ohne Beteiligung des vermeintlichen Patentverletzers) eine „Besichtigungsverfügung“ zu erwirken, mit der der vermeintliche Patentverletzer dazu gezwungen wird, eine Besichtigung der vermutlich patentverletzenden Maschine oder des patentverletzenden Verfahrens in seinen Räumen zu dulden und/oder Unterlagen dazu herauszugeben. Die einzelnen Besichtigungshandlungen sind gegenüber dem Gericht genau zu bezeichnen. Die Besichtigung kann bei Widerstand des vermutlichen Patentverletzers mit Hilfe von Gerichtsvollziehern durchgesetzt werden.


Dieses Besichtigungsverfahren ist ganz wesentlich von den Düsseldorfer Gerichten und deren Rechtsprechung entwickelt und geprägt worden. Eine explizite gesetzliche Grundlage ist dann in der Form des § 140 c PatG geschaffen worden. Umso mehr freuen wir uns, dass es uns gelungen ist, die Vorsitzende Richterin des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Frau Ulrike Voß, für diesen Vortrag in Oldenburg zu gewinnen.
Anmeldungen nehmen die Kammern sowie die Patentanwälte Jabbusch Siekmann & Wasiljeffgerne entgegen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.


Ihre formlose Anmeldung senden Sie auch kurzfritig noch an: Oldenburg@jabbusch.de

Nährere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.